Was eine Garantie wirklich abdeckt
Die gesetzliche Gewährleistung (mindestens 2 Jahre in Deutschland) deckt Herstellungsfehler ab, nicht Verschleiß oder Beschädigungen durch Nutzung. In der Praxis:
| Element | Abgedeckt? |
|---|---|
| Rahmen (Fehler, Risse nicht durch Sturz) | Ja, oft lange Garantie (5 Jahre lebenslang) |
| Lager, Gabel, Schaltung (Herstellungsfehler) | Ja, 2 Jahre |
| Akku und Motor E-Bike | Ja, 2 Jahre (oft Mindestkapazität garantiert) |
| Reifen, Kette, Bremsbeläge, Kabel (Verschleiß) | Nein |
| Bruch nach Sturz oder Stoß | Nein |
| Verformte Felge nach Loch | Nein (außer nachgewiesener Fehler) |
Fallstricke, die die Garantie aufheben
- Wartung nicht durchgeführt: Ein Hersteller kann ablehnen, wenn die empfohlene Wartung nicht erfolgt ist. Bewahre Belege auf.
- Unsachgemäße Eigenreparatur an einem Sicherheitsteil.
- Nicht-Original-Teile, die außerhalb des Vertriebsnetzes eingebaut wurden, bei einigen Marken.
- Versäumter Meldefrist: Melde einen Fehler schnell und schriftlich.




